Die gute Nachricht zuerst:
Wer Glück beim Lotto hat, muss seinen Gewinn nicht versteuern.
Allerdings hält das Finanzamt bei Preisgeldern aller Art immer häufiger die Hand auf. Vielen Gewinnern ist nicht klar, ob sie ihre Gewinne aus Lotto, Glücksspiel, Pokern und sonstige Preisgelder zu versteuern haben und erleben teils unangenehme Überraschungen.
Lottogewinn versteuern? – Nein!
Gibt es etwas zu gewinnen, dann sind viele Bundesbürger eifrig dabei. Klassisches 6 aus 49, Lotto im Internet, Euro-Jackpot und Sportwetten – die Auswahl für Glücksspiel-Fans ist riesig. Bei den unterschiedlichsten Gewinnspielen steht immer das eine Ziel im Vordergrund: Geld gewinnen.
Bei möglichst geringem Spieleinsatz wird Jagd gemacht auf eine möglichst hohe Gewinnausschüttung. Auch wenn die Gewinnchancen nicht so üppig sind wird fleißig mitgezockt. Gerade beim klassischen Lotto 6aus49 sind die Gewinnchancen auf einen Sechser nicht besonders rosig – nur magere 1:140 Millionen. Trotzdem suchen viele Spieler gerade beim Lotto ihr Glück, denn eines macht den Gewinn hier besonders attraktiv:
Egal ob Dreier, Vierer, Fünfer oder Sechser – wer einen Lottogewinn abräumt hat steuerlich einen Volltreffer gelandet. Der Glückspilz muss keinen Cent vom Gewinn an das Finanzamt abgeben. Dank Einkommensteuergesetzt – nicht dank Glücksspielgesetz – ist der Lottogewinn steuerfrei, es muss also niemand seinen Lottogewinn versteuern. Bei anderen Gewinnen kann das allerdings ganz anders aussehen.
Gewinnspiele und Spielgewinne
In der deutschen Einkommensteuer sind Spielgewinne keiner Einkunftsart zugeordnet. Die lapidare Behauptung des Volksmundes, Spielgewinne seien steuerfrei, ist steuerrechtlich nicht ganz korrekt. Denn steuerfrei können nur diejenigen Einkünfte sein, die einer Einkunftsart (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG) zugeordnet sind. Vielmehr sind Spielgewinne in Deutschland deshalb „nicht steuerbar“, weil sie aus keiner regelmäßigen Quelle sprudeln. Wer besonders viel Spaß am Steuerrecht hat, kann sich gerne weitere Details zur Versteuerung von Gewinnspielen im Steuerlexikon anschauen 😉
Allerdings wird der Staat in seiner Rechtsprechung immer findiger und will immer häufiger bei Gewinnspielen, Preisgeldern im Sport, bei Fernsehshows oder beim Pokern mitkassieren. Selbst bei renommierten Wissenschaftspreisen hält der Fiskus inzwischen die Hand auf. Das Finanzgericht Hamburg verdonnerte am 25.02.2014 einen Professor dazu, die 10.000 Euro, die er als Gewinner eines Lehrpreises verliehen bekam, als Einkommen zu versteuern (Aktenzeichen: 3 K 126/13). Der Wissenschaftler hatte sich nicht einmal selbst für den Lehrpreis beworben. Das ist übrigens gar nicht möglich. Er wurde vielmehr dafür vorgeschlagen wegen seiner herausragenden Arbeit bei der Ausbildung von Studenten. Er bekam die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung quasi „aus heiterem Himmel“ und hat nun den Fiskus am Hals.
Noch vor ein paar Jahren zeigte sich das Finanzamt nicht sonderlich interessiert, wenn Steuerbürger bei Preisverleihungen, Ratespielen, Gesangswettbewerben oder beim Pokern in großem Stil abräumen konnten. Das hat sich allerdings mit dem Boom immer neuer Gewinnspiele im Radio oder erfolgreichen Fernsehshows wie „Big Brother“, „Wer wird Millionär“, „Schlag den Raab“ oder „Germany’s Next Topmodel“ deutlich geändert.
Mit der neueren Rechtsprechung von Finanzgerichten weht ein schärferer Wind. Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt: „Wer etwas gewinnt, sollte besser prüfen, ob es sich um einen steuerfreien Gewinn oder um eine steuerpflichtige Entlohnung für seine Leistung handelt.“, denn der Grat zur Steuerhinterziehung ist recht schmal geworden.
Man darf einfach nicht blauäugig davon ausgehen, dass ein Preisgeld oder auch Sachpreise automatisch steuerfrei sind. Ob die Siegerin eines Schönheitswettbewerbs das ausgelobte Auto oder ein Professor sein Preisgeld steuerfrei behalten darf, ist oft auch vom Einzelfall abhängig.
Zinsen aus Lottogewinn versteuern? – Ja!
Auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick seltsam anmutet, so sind vor dem Fiskus doch nicht alle Gewinne gleich.
Vor dem Fiskus sind nicht alle Gewinne gleich.
Nur wenn der reine Zufall im Spiel war, wenn also vor allem das Glück über Sieg oder Niederlage entschieden hat, dann dürfen Gewinne einfach steuerfrei eingestrichen werden. Das gilt etwa bei einer staatlichen Lotterie, bei Renn- und Sportwetten oder z.B. beim Losglück der „Aktion Mensch“. Auch Sachpreise bleiben bei reinem Glückspiel steuerfrei. Der Fiskus darf erst mitkassieren, wenn ein angelegter Gewinn Zinsen abwirft. Also der Lottogewinn an sich ist steuerfrei. Ich muss also nicht den Lottogewinn versteuern, sehr wohl aber die Zinsen, die ich für das gewonnene und dann hoffentlich gut angelegte Geld bekomme!
Wer mit einem Gewinn Kapital erzielt, also beispielsweise Zinsen erhält, muss diese versteuern. Dabei spielt es keine Rolle woher der Gewinn kommt.
Pokergewinne sind künftig wohl steuerpflichtig
Auch das beliebte Pokern zählt in Deutschland zu den Glücksspielen – oder besser gesagt zählte – denn so war die Rechtslage zumindest bisher. Jetzt könnte sich das Blatt wenden. Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln hat Pokern nämlich nichts mit reinem Glück zu tun, sondern viel mehr mit Geschicklichkeit, analytischen und psychologischen Fähigkeiten (Aktenzeichen: 12 K 1136/11). Deshalb soll der bekannte Pokerspieler Eddy Scharf seine Preisgelder nun versteuern. Eduard Scharf ist seit 1980 hauptberuflich Pilot bei der Lufthansa und gleichzeitig einer von Deutschlands bekanntesten und erfolgreichsten Pokerspielern. „Pokerface“ Eddy Scharf spielt seit 1995 als Hobby-Pokerspieler und sieht nicht ein, warum das Geld gewinnen am Pokertisch nun auf einmal steuerpflichtig sein soll . Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob regelmäßiges Spielen an Pokertischen tatsächlich ein Gewerbe ist und das Finanzamt an den Gewinnen teilhaben darf. Das Machtwort, das noch in 2014 fallen soll, wird Tausende betreffen, denn hier geht es auch um online Pokerspiele, die über das Internet an virtuellen Pokertischen gezockt werden.
Beim „6 aus 49“ hat man keinen Einfluss auf den Spielverlauf und muss deshalb auch keinen Lottogewinn versteuern. Richtig gute Pokerfaces wie Eddy Scharf, Michael Keiner oder Matthias Rohnacher haben sehr wohl Einfluss auf den Spielverlauf und können ihre Gewinnchancen so geschickt optimieren, dass ihre langfristige Gewinnquote deutlich höher liegt als der Lottogewinn eines durchschnittlichen „Otto-Normalverbrauchers“ der jahrelang Lotto spielt. Die glückliche Zeit der steuerfreien Pokergewinne dürfte wohl vorbei sein, da es sich eben um kein reines Glücksspiel handelt.
Preisgelder und Gewinne aus Fernsehshows versteuern
Wenn für das Finanzamt der begründete Verdacht besteht, dass eine Geldsumme eher durch eine Leistung anstatt durch Glück gewonnen wurde, wird Einkommensteuer fällig. Das gilt auch für Sieger in kniffligen Ratespielen wie „Wer wird Millionär“ genauso wie für Gewinner bei „Schlag den Raab“. Wer sich bei Fernsehshows als Kandidat bewirbt, darf die Rechnung nicht ohe den Wirt machen, d.h. er muss damit rechnen, dass das Finanzamt bei ihm auf der Matte stehen wird.
Dass mit dem Fikus nicht zu spaßen ist, bekam auch Sascha Sirtl zu spüren, Gewinner der Sendung „Big Brother“ aus dem Jahr 2005. Als er eine Million Euro abräumte, galt die Sendung noch als Spielshow. Jahre später klopfte das Finanzamt an und verlangte eine Nachzahlung von 500 000 Euro. Sirtl zog bis vor den Bundesfinanzhof. Doch die Münchner Richter fällten 2012 eine grundlegende Entscheidung: Wer als Kandidat an einer Unterhaltungssendung, Reality- oder Castingshow teilnimmt und einen Gewinn erzielt, muss ihn versteuern.
[Ironie ein]
Also doch lieber reines Glücksspiel, falsche Zahlen tippen, kein Geld gewinnen, keinen Lottogewinn versteuern 🙂
[Ironie aus]